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PRESSEMITTEILUNG

Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank für das Geschäftsjahr 2006

8. März 2007

In der heutigen Sitzung des EZB-Rats erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2006 der Europäischen Zentralbank (EZB).

Im Jahr 2006 erzielte die EZB einen Überschuss von 1 379 Mio €; das Geschäftsjahr 2005 hatte sie mit einem Überschuss in Höhe von 992 Mio € abgeschlossen. Wie im Vorjahr wurde ein Betrag in Höhe des Überschusses für eine Rückstellung zur Absicherung gegen Währungs-, Zinsänderungs- und Goldpreisrisiken verwendet, wodurch sich der ausgewiesene Nettogewinn auf genau null verringerte. Die Rückstellung dient der Abdeckung von Verlusten, die sich aus den genannten Risiken ergeben können, insbesondere von Bewertungsverlusten, die nicht durch die Neubewertungskonten gedeckt sind. Das Ausmaß der Rückstellung wird jährlich überprüft.

Die Erträge aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der EZB resultieren in erster Linie aus der Anlage ihrer Währungsreserven und des eingezahlten Kapitals in Höhe von 4,1 Mrd € sowie dem Zinsertrag aus ihrem achtprozentigen Anteil am Euro-Banknotenumlauf. Infolge der Erhöhung des marginalen Zinssatzes der Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems, zu dem der Anteil der EZB am Euro-Banknotenumlauf im Eurosystem verzinst wird, und infolge der gestiegenen Zinssätze für auf US-Dollar lautende Bestände nahmen die Zinserträge im Jahr 2006 zu.

Alles in allem erzielte die EZB einen Nettozinsertrag von 1 972 Mio € gegenüber 1 270 Mio € im Jahr 2005. Ohne die Zinserträge in Höhe von 1 319 Mio € aus dem Anteil der EZB am Euro-Banknotenumlauf betrug der Nettozinsertrag 653 Mio € gegenüber 402 Mio € im Jahr 2005. Die EZB leistete Zinszahlungen in Höhe von 965 Mio € an die nationalen Zentralbanken (NZBen) im Zusammenhang mit deren Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB.

Die Aufwertung des Euro gegenüber dem japanischen Yen führte 2006 zur erfolgswirksamen Abschreibung des Euro-Gegenwerts der Yen-Bestände der EZB in Höhe von rund 0,6 Mrd €. Einschließlich buchmäßiger Wertpapierkursverluste wurden im Berichtsjahr Abschreibungen in Höhe von insgesamt 0,7 Mrd € gebucht.

Die Sachaufwendungen der EZB für Personal, Gebäudemieten, Honorare und sonstige Waren und Dienstleistungen beliefen sich auf 332 Mio € (gegenüber 316 Mio € im Jahr 2005). Ende 2006 lag der Personalstand der EZB bei 1 367 Mitarbeitern (in Vollzeitäquivalenten) mit unbefristeten oder befristeten Arbeitsverträgen, von denen 138 Führungspositionen bekleideten, gegenüber 1 351 ein Jahr zuvor. Auf Sachanlagen wurden Abschreibungen in Höhe von 29 Mio € vorgenommen.

Der Jahresabschluss sowie der Managementbericht für das Geschäftsjahr 2006 sind Teil des Jahresberichts 2006 der EZB, der am 23. April 2007 veröffentlicht wird.

Redaktionelle Erläuterungen

  1. Rechnungslegungsgrundsätze der EZB: Für das Eurosystem (und somit auch für die EZB) gelten die vom EZB-Rat gemäß Artikel 26.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung) festgelegten gemeinsamen Rechnungslegungsgrundsätze, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden. [1] Diese Grundsätze basieren im Allgemeinen auf international anerkannten Rechnungslegungsusancen, sind jedoch auf zentralbankspezifische Erfordernisse des Eurosystems zugeschnitten. So wird angesichts der hohen Fremdwährungsbestände bei der Mehrzahl der Zentralbanken des Eurosystems und des damit verbundenen Risikos besonderes Augenmerk auf das Vorsichtsprinzip gelegt. Ausdruck des Vorsichtsprinzips sind vor allem die unterschiedliche Behandlung von buchmäßigen Gewinnen und Verlusten für die Zwecke der Erfolgsermittlung sowie das Verbot der Aufrechnung von buchmäßigen Verlusten aus einem Anlageposten mit buchmäßigen Gewinnen aus anderen Anlageposten. Buchmäßige Gewinne werden unter dem Ausgleichsposten aus Neubewertung direkt in der Bilanz ausgewiesen, buchmäßige Verluste am Jahresende, die die im Ausgleichsposten erfassten Neubewertungsgewinne übersteigen, werden hingegen ergebniswirksam als Aufwendungen erfasst. Alle NZBen sind im Rahmen der Meldung ihrer Geschäfte als Teil des Eurosystems für die Erstellung des konsolidierten Wochenausweises des Eurosystems an diese Rechnungslegungsgrundsätze gebunden. Alle NZBen wenden bei der Erstellung ihres Jahresabschlusses freiwillig weitgehend dieselben Rechnungslegungsgrundsätze an wie die EZB.
  2. Verzinsung der an die EZB übertragenen Währungsreserven: Im Gegenzug für die im Zuge des Beitritts zum Eurosystem an sie übertragenen Währungsreserven schreibt die EZB jeder NZB eine entsprechende verzinsliche Forderung gut. Diese Forderungen lauten gemäß Beschluss des EZB-Rats auf Euro und werden auf täglicher Basis zum jeweils geltenden marginalen Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems verzinst, der um einen Abschlag für die unverzinsten Goldbestände reduziert ist. Im Jahr 2006 machten die diesbezüglichen Zinsaufwendungen 965 Mio € aus. Die durch die Anlage der Währungsreserven erwirtschafteten Nettozinserträge beliefen sich auf 1 318 Mio €.
  3. Verteilung der Seigniorage der EZB aus ihrem Anteil am Euro-Banknotenumlauf: Der EZB-Rat hat beschlossen, dass die Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf den NZBen ab 2006 in dem Geschäftsjahr zustehen, in dem sie anfallen, dass sie aber erst am zweiten Arbeitstag des darauf folgenden Jahres verteilt werden. [2] Zur Verteilung kommt der volle Betrag, es sei denn, der Nettogewinn der EZB für das jeweilige Geschäftsjahr liegt unter ihren Einkünften aus dem Euro-Banknotenumlauf. Letzteres war 2006 der Fall. Im Hinblick auf das voraussichtliche Bilanzergebnis der EZB für das Geschäftsjahr 2006 beschloss der EZB-Rat im Dezember 2006, den gesamten Seigniorage-Gewinn einzubehalten und der Rückstellung für Wechselkurs-, Zinsänderungs- und Goldpreisrisiken zuzuführen.
  1. [1] Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 5. Dezember 2002 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2002/11), ABl. L 58 vom 3.3.2003, S. 38, in der geänderten Fassung. Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 wurde dieser Beschluss aufgehoben und durch den Beschluss EZB/2006/17, ABl. L 348 vom 11.12.2006, S. 38, ersetzt.

  2. [2] Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 17. November 2005 über die Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank aus dem Euro-Banknotenumlauf an die nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten (EZB/2005/11), ABl. L 311 vom 26.11.2005, S. 41. Dieser Beschluss hob den Beschluss EZB/2002/9 auf.

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