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Häufig gestellte Fragen zu den Vorschriften über die Reproduktion von Euro-Banknoten

Frage 1: Ist für die Reproduktion von Banknoten eine Genehmigung erforderlich?

Sofern die im Beschluss EZB/2013/10 festgelegten Vorschriften über die Reproduktion eingehalten werden, ist in der Regel keine besondere Genehmigung erforderlich.

Die EZB erteilt keine schriftlichen Genehmigungen zur Verwendung von Banknotenabbildungen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Anforderungen zu erfüllen.

Frage 2: Wie können Abbildungen von Euro-Banknoten angefordert werden und sind diese kostenpflichtig?

Unsere Abbildungen sind kostenlos. Abbildungen in niedriger Auflösung können Sie direkt herunterladen.

Hochauflösende Abbildungen können Sie per E-Mail anfordern. Bitte schreiben Sie an Euro-Banknotes-Images@ecb.europa.eu und beachten Sie die Anweisungen zu Abbildungen und Reproduktionsvorschriften auf der EZB-Website. Diese Anweisungen sowie die Abbildungen in niedriger Auflösung finden Sie unter der Überschrift „Banknotenabbildungen herunterladen“.

Frage 3: Gelten für alle Arten von Reproduktionen die gleichen Vorschriften?

Bei physischen Reproduktionen gelten eigene Vorschriften je nach Art der Reproduktion – abhängig davon, ob es sich um eine Reproduktion von einer oder beiden Seiten bzw. eines Teils der Banknote handelt, sowie welches Material für die Reproduktion verwendet wird. Bei digitalen Reproduktionen der gesamten Banknote müssen die ersten drei Kriterien aus der Tabelle zu den Kriterien für digitale Reproduktionen eingehalten werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der EZB zu Abbildungen und Reproduktionsvorschriften.

Frage 4: Muss die Reproduktion das Wort „specimen“ enthalten?

Das Wort „specimen“ (engl. für „Muster“) muss nur bei digitalen Reproduktionen enthalten sein.

Frage 5: Wie muss das Wort „specimen“ in die Reproduktion eingearbeitet werden?

Das Wort „specimen“ muss sich diagonal über die gesamte Abbildung erstrecken. Als Schriftart ist Arial (fett sowie undurchsichtig) zu verwenden. Die Länge des Wortes „specimen“ hat mindestens 75 % der Länge der Reproduktion zu betragen. Seine Höhe muss mindestens 15 % der Breite der Reproduktion entsprechen.

Frage 6: Stellt die EZB Abbildungen von Euro-Banknoten ohne das Wort „specimen“ zur Verfügung?

Alle Abbildungen der EZB enthalten das Wort „specimen“.

Frage 7: Welche Abmessungen ergeben sich aus den prozentualen Ober- und Untergrenzen für physische Reproduktionen?

Tabelle 1: Abmessungen einseitiger Reproduktionen von Banknoten der Europa-Serie

Originalgröße

125 % des Originals

75 % des Originals

5 €

120 x 62 mm

150,00 x 77,50 mm

90,00 x 46,50 mm

10 €

127 x 67 mm

158,75 x 83,75 mm

95,25 x 50,25 mm

20 €

133 x 72 mm

166,25 x 90,00 mm

99,75 x 54,00 mm

50 €

140 x 77 mm

175,00 x 96,25 mm

105,00 x 57,75 mm

100 €

147 x 77 mm

183,75 x 96,25 mm

110,25 x 57,75 mm

200 €

153 x 77 mm

191,25 x 96,25 mm

114,75 x 57,75 mm

Tabelle 2: Abmessungen beidseitiger Reproduktionen von Banknoten der Europa-Serie

Originalgröße

200 % des Originals

50 % des Originals

5 €

120 x 62 mm

240 x 124 mm

60,0 x 31,0 mm

10 €

127 x 67 mm

254 x 134 mm

63,5 x 33,5 mm

20 €

133 x 72 mm

266 x 144 mm

66,5 x 36,0 mm

50 €

140 x 77 mm

280 x 154 mm

70,0 x 38,5 mm

100 €

147 x 77 mm

294 x 154 mm

73,5 x 38,5 mm

200 €

153 x 77 mm

306 x 154 mm

76,5 x 38,5 mm

Frage 8: Können hochauflösende Abbildungen mit einer Qualität von 300 dpi digital verwendet werden?

Nein, digitale Reproduktionen dürfen 72 dpi bei 100 % der Originalgröße nicht überschreiten.

Frage 9: Was bedeutet „Material, das sich eindeutig von dem für echte Banknoten verwendeten Material unterscheidet“?

Damit sind alle Materialien gemeint, die nicht wie Euro-Banknoten aussehen oder sich so anfühlen. Sie können Textilien, Keramik, Kunststoff oder ähnliche Materialien bedrucken, solange das von Ihnen verwendete Material nicht mit einer echten Banknote verwechselt werden kann.

Frage 10: Was sind „einzelne Gestaltungselemente“?

Dabei kann es sich um Farben, Abmessungen, Buchstaben oder Symbole handeln, die Ähnlichkeit mit einer Euro-Banknote haben oder allgemein den Eindruck einer echten Euro-Banknote erwecken könnten (z. B. architektonische Abbildungen, die Europakarte, die Währungsbezeichnung, die Abkürzung der Europäischen Zentralbank in neun bzw. zehn Sprachen sowie die EU-Flagge).

Frage 11: Gelten für die Reproduktion von Euro-Münzen dieselben Vorschriften wie für Euro-Banknoten?

Für die Reproduktion von Euro-Banknoten und -Münzen gelten unterschiedliche Vorschriften. Einzelheiten zu den Vorschriften für die Reproduktion von Euro-Münzen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.