Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach

Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Mai 2025

16. Mai 2025

Marktoperationen

Jährliche Überprüfung der Verzeichnisse der im Sicherheitenrahmen des Eurosystems jeweils zugelassenen nicht geregelten Märkte bzw. anerkannten Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag

Am 22. April 2025 beschloss der EZB-Rat nach der jährlichen Überprüfung dieser Verzeichnisse, das Verzeichnis der von der EZB zugelassenen nicht geregelten Märkte und das Verzeichnis der von der EZB anerkannten Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag, die für eine Teilnahme am Sicherheitenrahmen des Eurosystems zugelassen sind, unverändert zu belassen. Der EZB-Rat beschloss außerdem, zwei Institutionen (Caisse des dépôts et consignations und Finnvera PLC) einer günstigeren Haircutkategorie zuzuordnen, nachdem festgestellt wurde, dass sie die maßgeblichen quantitativen Kriterien erfüllen. Umgekehrt beschloss der EZB-Rat, der Lfa Förderbank Bayern nicht mehr die Haircutkategorie II, sondern die konservativere Haircutkategorie IV zuzuordnen. Die aktuellen Verzeichnisse sind auf der Website der EZB abrufbar.

Makroprudenzielle Politik und Stabilität des Finanzsystems

Financial Stability Review – Mai 2025

Am 14. Mai 2025 tauschten sich die Mitglieder des EZB-Rats auf Grundlage des Financial Stability Review vom Mai 2025 über Fragen der Finanzstabilität im Euroraum aus. Darüber hinaus genehmigten sie die Veröffentlichung des Berichts auf der Website der EZB. Neben einem Überblick über die wichtigsten Schwachstellen in Bezug auf die Finanzstabilität im Euroraum enthält diese Ausgabe drei Sonderbeiträge. Der erste Sonderbeitrag beleuchtet aktuelle Entwicklungen im Bereich der Krypto-Märkte sowie die zunehmende Verflechtung zwischen dem Krypto-Asset-Ökosystem und dem traditionellen Finanzsektor. Der zweite untersucht die Risiken für die Finanzstabilität im Euroraum, die durch Handelsspannungen entstehen. Der dritte Beitrag betrachtet die Kanäle, über die die Bevölkerungsalterung Bedenken hinsichtlich der Finanzstabilität im Finanzsektor und nichtfinanziellen Sektor verstärken könnte. Der Financial Stability Review wird voraussichtlich am 21. Mai 2025 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Umsetzung eines überarbeiteten Rahmens für die CCP-Kreditfazilität in TARGET

Am 22. April 2025 billigte der EZB-Rat den detaillierten Umsetzungsplan für die Überarbeitung des Rahmens für zentrale Gegenparteien (central counterparties – CCPs), die Zugang zu einer krisenbezogenen Kreditfazilität in TARGET haben. Der überarbeitete Rahmen, der nicht Bestandteil des Rahmens für die Umsetzung der Geldpolitik ist, wird eine zügige Operationalisierung der Liquiditätsabsicherung für zugelassene CCPs im Euroraum in extremen Krisenszenarien gewährleisten. Der Zugang wird an Anforderungen geknüpft, um sicherzustellen, dass nur CCPs aus dem Euroraum, die finanziell solide sind und über ein solides Liquiditätsrisikomanagement verfügen, Zugang zur CCP-Kreditfazilität haben. Nähere Informationen sind der entsprechenden Pressemitteilung auf der Website der EZB zu entnehmen.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der Anforderungen an Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Rahmen der strukturellen Liquiditätsquote

Am 2. Mai 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/9 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments. Die Stellungnahme wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.

Leitfaden zur Anhörung der Europäischen Zentralbank durch die nationalen Behörden zu Entwürfen für Rechtsvorschriften 2025

Am 2. Mai 2025 nahm der EZB-Rat den Leitfaden zur Anhörung der Europäischen Zentralbank durch die nationalen Behörden zu Entwürfen für Rechtsvorschriften 2025 zur Kenntnis. Der Leitfaden, der anhörenden Behörden, nationalen Zentralbanken, der EZB und der breiten Öffentlichkeit als Referenzinstrument dienen soll, wurde erstmals im Jahr 2005 veröffentlicht und 2015 aktualisiert. Er wurde nun erneut überarbeitet, um wichtigen Entwicklungen in den vergangenen zehn Jahren Rechnung zu tragen. Zu diesen Entwicklungen zählen etwa Klarstellungen zu bestimmten Aufsichtsfragen, basierend auf mehr als zehn Jahren Erfahrung mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM), sowie zu Verstößen, die im EZB-Jahresbericht herausgestellt werden. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen eindeutig und erheblich gegen die Pflicht zur Anhörung der EZB verstoßen wurde. Der Leitfaden kann auf der Website der EZB in den 24 Amtssprachen der EU abgerufen werden.

Stellungnahme der EZB zu Vorschlägen zur Änderung von Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen

Am 8. Mai 2025 verabschiedete der EZB-Rat die auf Initiative der EZB verfasste Stellungnahme CON/2025/10. Die Stellungnahme wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.

Stellungnahme der EZB zur Resilienz kritischer Einrichtungen

Am 12. Mai 2025 verabschiedete der EZB-Rat die auf Initiative der EZB verfasste Stellungnahme CON/2025/11. Die Stellungnahme wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.

Institutionelle Governance/Corporate Governance

Empfehlung der EZB zu den externen Rechnungsprüfern der Hrvatska narodna banka

Am 12. Mai 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2025/15 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Hrvatska narodna banka. Die Empfehlung wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.

Statistik

Kostenerstattungsrahmen für das Projekt operative Aufgaben im Zusammenhang mit dem Integrierten Berichtswörterbuch der Banken

Am 24. April 2025 billigte der EZB-Rat den finanziellen Rahmen für die Realisierungsphase des Projekts operative Aufgaben im Zusammenhang mit dem Integrierten Berichtswörterbuch der Banken (Banks‘ Integrated Reporting Dictionary – BIRD) für den Zeitraum von Mai 2025 bis Oktober 2026. Darüber hinaus verabschiedete er zwei EZB-Beschlüsse zur Kostenaufteilung mit dem SSM, durch die das Projekt operative Aufgaben im Zusammenhang mit dem BIRD in den Erstattungsrahmen für SSM-Institute zur Nutzung von Diensten des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) aufgenommen wird. Bei BIRD handelt es sich um einen statistischen Dienst des ESZB, der ein integriertes und harmonisiertes Datenmodell und Berichtswörterbuch beinhaltet. Er soll die Qualität, Einheitlichkeit und Genauigkeit der statistischen und aufsichtlichen Daten, die Banken an Behörden melden, erheblich verbessern. Beide Rechtsakte, der Beschluss EZB/2025/13 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/1981 zur Nutzung von Diensten des Europäischen Systems der Zentralbanken durch zuständige Behörden (EZB/2022/33) und der Beschluss EZB/2025/14 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/1982 zur Nutzung von Diensten des Europäischen Systems der Zentralbanken durch zuständige Behörden und kooperierende Behörden (EZB/2022/34), sind auf EUR-Lex abrufbar.

EZB-Bankenaufsicht

Verwaltungssanktionen gegen drei Banken im Euroraum

Am 18. April 2025 gab die EZB bekannt, dass sie gegen die AS SEB Pank, die AS „SEB banka“ und die AB SEB bankas (zusammen SEB Baltics) drei Verwaltungssanktionen in Höhe von insgesamt 1,24 Mio. € verhängt hat, weil sie bei einigen ihrer internen Modelle die Anforderungen in Bezug auf die Sicherheitsspanne nicht eingehalten haben. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Jahresbericht 2024 über Sanktionsmaßnahmen des SSM

Am 8. Mai 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Jahresbericht 2024 über Sanktionsmaßnahmen des SSM zu veröffentlichen. Dieser enthält aggregierte Statistiken für den gesamten SSM, basierend auf Daten, die mittels standardisierter Kategorien erhoben und zusammengestellt wurden, um harmonisierte und vergleichbare Informationen zu gewährleisten. Aus dem Bericht geht hervor, dass sowohl die Anzahl der Verfahren als auch die Anzahl der Sanktionen 2024 deutlich gestiegen ist (+19 % bzw. +8 % im Vergleich zu 2023). Der Bericht (Englisch) ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

KONTAKT

Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

Ansprechpartner für Medienvertreter