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Häufig gestellte Fragen zum Bargeld

Gibt es schon bald kein Bargeld mehr?

Nein. Bargeld wird auf absehbare Zeit das gängigste Zahlungsmittel bleiben. Bargeld ist werthaltig, man kann seine Echtheit verlässlich überprüfen und Fälschungen von echtem Bargeld unterscheiden. Außerdem braucht man bei Geschäften mit Bargeld keinen Dritten. Kein anderes Zahlungsinstrument bietet diese drei Elemente so effektiv wie Bargeld.

Wird Bargeld durch die vermehrte Nutzung kontaktloser Bezahlungsmöglichkeiten überflüssig?

Nein. Aufgrund seiner einzigartigen Merkmale wird Bargeld auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Elektronische Zahlungsmittel mögen für viele Menschen praktisch sein, sie sind aber nicht für jeden geeignet. Kontaktlose Zahlungen werden Bargeld als Zahlungsmittel nicht ersetzen, sondern ergänzen.

Dürfen Einzelhändler Zahlungen mit Bargeld ablehnen?

Hierzu hat die Europäische Kommission die Empfehlung 2010/191/EU abgegeben, die auf dem Bericht der Sachverständigengruppe für den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel (Euro Legal Tender Expert Group – ELTEG) beruht. In der Empfehlung ist hinsichtlich der Verpflichtung zur Annahme von Bargeld Folgendes festgehalten:

  • Einzelhändler dürfen Barzahlungen nicht ablehnen, es sei denn, Käufer und Verkäufer haben sich auf die Nutzung anderer Zahlungsmittel geeinigt.
  • Nicht ausreichend sind Schilder oder Aushänge mit dem Hinweis, dass der betreffende Einzelhändler Barzahlungen oder Banknoten einer bestimmten Stückelung nicht akzeptiert. Einzelhändler müssen einen berechtigten Grund haben, z. B. dass sie nicht genügend Bargeld vorhalten können, um Wechselgeld zurückzugeben, oder dass die Verwahrung großer Bargeldmengen konkrete Sicherheitsrisiken für sie birgt.
  • Öffentliche Anbieter von Grundversorgungsleistungen für die Bevölkerung dürfen die Annahme von Bargeld nicht ohne triftigen Grund begrenzen oder ganz verweigern. Dies würde den Status der Euro-Banknoten und ‑Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel untergraben, der durch EU-Recht geschützt wird.

Haben nationale Zentralbanken Befugnisse rund um die Ausgabe von Banknoten und Münzen?

Ja. Die EZB und die nationalen Zentralbanken des Eurosystems sind für die Euro-Banknoten zuständig. Mit der Ausgabe von Euro-Münzen sind dagegen die einzelnen Mitgliedsländer betraut. Die EZB genehmigt jedoch, wie viele Münzen die Mitgliedsländer ausgeben dürfen. Alle nationalen Zentralbanken sind an der Versorgungslogistik und Lagerung von Reservebeständen beteiligt.

Haben Geschäftsbanken die Befugnis festzustellen, dass ein Geldschein eine Fälschung ist?

Nein. Wenn bei einer Geschäftsbank Zweifel an der Echtheit einer Euro-Banknote aufkommen, leitet sie den betreffenden Geldschein an die nationale Zentralbank (oder das zuständige nationale Falschgeldanalysezentrum) weiter. Dort wird endgültig festgestellt, ob der Geldschein echt ist oder nicht.

Gibt es unterschiedliche Banknoten mit demselben Nennwert, also zum Beispiel zwei verschiedene 20-€-Scheine?

Ja. Die erste Serie von Euro-Banknoten (5 € bis 500 €) wurde 2002 ausgegeben, und man kann nach wie vor mit diesen Geldscheinen bezahlen. Zwischen 2013 und 2019 führten die EZB und die nationalen Zentralbanken des Eurosystems eine zweite Serie von Euro-Banknoten ein. Diese wird auch Europa-Serie genannt. Die Stückelungen der zweiten Serie reichen von 5 € bis 200 € (die Ausgabe des 500-€-Scheins wurde eingestellt). Die Geldscheine der ersten und zweiten Serie sind gleich viel wert.

Kann ich mich über Geldscheine mit dem Coronavirus anstecken?

Die Virenmenge, die übertragen werden könnte, ist so gering, dass das Infektionsrisiko im Vergleich zu anderen Oberflächen, mit denen der Mensch täglich in Kontakt kommt, unbedeutend ist. Die EZB arbeitet eng mit europäischen Labors zusammen, um das Verhalten von Coronaviren auf unterschiedlichen Oberflächen zu untersuchen. So soll gewährleistet werden, dass der Umgang mit Bargeld so sicher wie möglich bleibt. Nähere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag.

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