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PRESSEMITTEILUNG

EZB veröffentlicht 7. SEPA-Fortschrittsbericht: Die Umstellung schreitet voran, erfordert jedoch eine realistische und ambitionierte Fristenregulierung

22. Oktober 2010

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute den 7. Fortschrittsbericht zum einheitlichen Euro‑Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) veröffentlicht. Durch SEPA können Kunden unter Verwendung eines einzigen Zahlungskontos und einheitlicher Zahlungsinstrumente bargeldlose Euro-Zahlungen an jeden beliebigen Empfänger überall in Europa tätigen. Derzeit nehmen 32 europäische Länder an SEPA teil. Über 4 400 Banken haben sich dem SEPA-Überweisungsverfahren angeschlossen, und mehr als 3 000 Banken haben ihre Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bestätigt. Somit ist bei der Umsetzung von SEPA bereits viel erreicht worden; zur erfolgreichen Vollendung von SEPA bedarf es allerdings weiterer Schritte seitens der europäischen Gesetzgeber. So wird ein verbindlicher Zeitplan für die Umstellung auf SEPA-Zahlungsinstrumente den Übergang erheblich beschleunigen und ermöglichen, dass SEPA vorzugsweise bis Ende 2012 für Überweisungen und bis Ende 2013 für Lastschriften vollendet werden kann.

Welche wesentlichen Ergebnisse wurden bislang erreicht?

Der 7. Fortschrittsbericht mit dem Titel „Beyond theory into practice“ (Aus Theorie wird Praxis) zeigt auf, was in zentralen Bereichen bislang erreicht wurde. Beispielsweise können seit der Einführung der SEPA-Lastschrift im November 2009 Lastschriften erstmals auch grenzüberschreitend getätigt werden. Ab dem 1. November 2010 wird die Erreichbarkeit von Zahlungskonten für SEPA-Lastschriften rechtlich gewährleistet sein. Hierdurch wird die effiziente Verwendung von SEPA-Lastschriften in ganz Europa möglich.

Durch die Schaffung des SEPA-Rats, der eine stärker formalisierte Einbindung hochrangiger Vertreter von Verbrauchern, Einzelhändlern, Unternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) sowie öffentlichen Verwaltungen in den SEPA‑Dialog ermöglicht, wurde außerdem die Governance-Struktur von SEPA verbessert.

Weitere Bereiche, in denen Fortschritte erzielt wurden, sind unter anderem die Umsetzung und Durchführung der Richtlinie über Zahlungsdienste sowie die Standardisierung im Bereich Zahlungskarten.

Herausforderungen für die Zukunft und Schlüsselfaktoren für den Erfolg

Ungeachtet der oben angeführten Fortschritte wurden bei der marktgesteuerten Umstellung auf SEPA noch nicht die Ergebnisse erzielt, die man ursprünglich erwartet hatte. Das Bankengewerbe hatte sich selbst eine Frist gesetzt, bis zu der die SEPA-Überweisungen und ‑Lastschriften allgemein genutzt werden sollten, nämlich Dezember 2010. Diese Frist wird jedoch nicht eingehalten werden. Bis August 2010 waren nur 9,3 % aller im Euroraum bearbeiteten Überweisungen SEPA-Überweisungen, und SEPA-Lastschriften machen seit ihrer Einführung im November 2009 deutlich unter 1 % aller im Euro-Währungsgebiet verarbeiteten Lastschriften aus. Deshalb unterstützt das Eurosystem die Arbeit der europäischen Gesetzgeber nachdrücklich, damit die für den Abschluss des SEPA‑Projekts erforderliche Dynamik erreicht wird. Die geplante Verordnung, mit der ein Endtermin/Endtermine für die Umstellung auf SEPA festgelegt wird/werden, ab dem/denen nationale Zahlungsinstrumente nicht mehr verwendet werden können, wird für eine rechtzeitige und reibungslose Einführung von SEPA entscheidend sein. Ferner ist das Eurosystem zuversichtlich, dass die europäischen Gesetzgeber und Regierungen den Bedenken der Marktteilnehmer hinsichtlich der geplanten Verordnung über einen Endtermin/Endtermine für die Umstellung auf SEPA angemessen Rechnung tragen werden.

Weitere für den Erfolg von SEPA entscheidende Elemente, bei denen noch Handlungsbedarf besteht, sind unter anderem die Bereitstellung innovativer Zahlungsdienstleistungen (z. B. Online- oder mobile Zahlungsdienstleistungen), die Schaffung eines zusätzlichen europäischen Kartensystems sowie die Verbesserung der Sicherheit von Kartentransaktionen durch die allmähliche Abschaffung des Magnetstreifens auf europäischen Karten.

Gertrude Tumpel-Gugerell, Mitglied des Direktoriums der EZB, äußerte sich hierzu wie folgt: „SEPA geht von der marktgesteuerten Konzeptions- und Umsetzungsphase in die rechtsverbindliche Umstellungsphase über, in welcher der notwendige Wechsel zu SEPA gewährleistet werden soll. In diesem Stadium stellen sich SEPA einige spezifische Herausforderungen, die nur der Markt und die Regulierungsbehörden gemeinsam meistern können. Ich hoffe, dass die konstruktive Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten in den entscheidenden kommenden zwei bis drei Jahren noch enger werden wird. Dadurch könnten wir gemeinsam dazu beitragen, unser endgültiges Ziel zu erreichen, nämlich die Schaffung eines attraktiven, integrierten und wettbewerbsfähigen europäischen Marktes für Zahlungsdienstleistungen in Euro.“

Der heute in englischer Sprache veröffentlichte Bericht wird zu gegebener Zeit in weiteren EU‑Amtssprachen verfügbar sein.

Den Bericht und weitere Informationen zu SEPA finden Sie auf der Website der EZB unter www.ecb.europa.eu und www.sepa.eu.

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