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PRESSEMITTEILUNG

Der EZB-Rat heißt die neuen EU-Mitgliedstaaten willkomen

30. April 2004

Morgen, am 1. Mai 2004, werden der Europäischen Union zehn neue Mitgliedstaaten angehören, nämlich die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei.

Im Namen des EZB-Rats sagte Herr Jean-Claude Trichet, Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB): Wir möchten dieses historische Ereignis zum Anlass nehmen, die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) sehr herzlich zu begrüßen. Für uns alle, sowohl für die derzeitigen als auch für die neuen Mitglieder, wird es eine Bereicherung sein, unser weit zurückreichendes europäisches Erbe zu teilen und unsere Erfahrungen auszutauschen. Wir freuen uns darauf, unseren Dialog und unsere Zusammenarbeit mit den neuen Mitgliedern zu vertiefen, um die reibungslose und erfolgreiche Verwirklichung unserer gemeinsamen historischen Ziele sicherzustellen.“

Mit dem morgigen Tag sind die nationalen Zentralbanken der neuen Mitgliedstaaten Bestandteil des ESZB, und ihre Zentralbankpräsidenten sind Vollmitglieder des Erweiterten Rats der EZB. Ebenso haben die Experten der nationalen Zentralbanken in den ESZB-Ausschüssen den Status von Vollmitgliedern, wenn sich diese Ausschüsse in ihrer ESZB-Zusammensetzung, d. h. unter Teilnahme aller nationalen Zentralbanken der EU, treffen. Die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der zehn neuen Mitgliedstaaten und ihre Experten nehmen seit Juni 2003 als Beobachter an den jeweiligen Sitzungen des Erweiterten Rats und der Ausschüsse teil.

Die neuen Mitgliedstaaten werden den Euro nicht unmittelbar nach dem Beitritt zur Europäischen Union einführen. Sie werden dies erst dann tun, wenn sie die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Anforderungen erfüllt haben. Im Unterschied zu Dänemark und zum Vereinigten Königreich haben die zehn neuen Mitgliedstaaten nicht das Recht, sich nicht an der gemeinsamen Währung zu beteiligen.

Sowohl die EZB als auch die Europäische Kommission bereiten alle zwei Jahre oder auf Antrag eines Mitgliedstaats, für den eine „Ausnahmeregelung“ gilt, Konvergenzberichte vor. Diese Konvergenzberichte sind die Grundlage für die Entscheidung des EU-Rats darüber, ob der betreffende Mitgliedstaat die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt. Der erste Konvergenzbericht der EZB, der die neuen Mitgliedstaaten umfasst, wird im Oktober 2004 veröffentlicht werden.

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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

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